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Zur Neuordnung des Gruppenvertrags G.B.V. Gebäuteversicherung

Merkblatt, Stand: 1.1.2009

gültig ab 1.1.2014

Punkt 2.1
Gegen Sturm- und Hagelschäden sind die genehmigte Laube und fest ver­bundenem überdachten Freisitz sowie zulässige Anbauten auf dem Kleingartengrundstück zum Neuwert versichert. Entsorgungskosten sind nicht mitversichert.

Punkt 2.1
Gegen Sturm- und Hagelschäden sind die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten auf dem Kleingartengrundstück
(außer Pergolen) versichert.

Punkt 6
Entschädigungsleistungen
Aufräumungskosten werden bis zur Höhe
der Feuer-Versicherungssumme übernommen.
Bei Feuer-Totalschaden werden, sofern die ordnungsgemäße Entsorgung des Brandschutts durch schriftliche Bestätigung des Vereins nachgewie­sen ist

Punkt 6.1
Notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten werden zusätzlich bis zur Höhe der Versicherungs-
Summe übernommen.
Bei Totalschaden werden, sofern die ordnungsgemäße Entsorgung des durch Feuer-, Sturm- oder Hagelschaden entstandenen Schutts durch schriftliche Bestätigung des Vereins nachgewiesen ist
.

Punkt 1.4
Nach Regulierung eines Totalschadens
erlischt die Versicherung.
Die wieder errichtete Laube muss neu versichert werden.

Punkt 6.2
Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt das Versicherungsverhältnis, so dass die wieder errichteten Gebäude neu versichert werden müssen.

Punkt 3.3
Versicherungssummen:

Feuer......5.000,00 EUR

Sturm/Hagel ......3.000,00 EUR

Punkt 3.3
Versicherungssummen:

Feuer, Sturm und Hagel ...5.000,00 EUR

Punkt 3.2
Jahresbeitrag für die Grundversicherung ......8,00 EUR

Punkt 3.2
Jahresbeitrag für die Grundversicherung ....10,00 EUR

Punkt 4.
Höherversicherung
nur Feuer
je 500,00 EUR Versicherungssumme
...0,50 EUR

Punkt 4.
Höherversicherung
Feuer/Sturm/Hagel
je 500,00 EUR Versicherungssumme
...1,00 EUR

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