zurück 

Zur Neuordnung des Gruppenvertrags F.E.D. Inhaltsversicherung
 Merkblatt, Stand: 1.1.2009
gültig ab 1.1.2014
Punkt 2
Schäden am Gebäude, die in Verbindung mit Einbruchdiebstahl verursacht werden, um in die Laube hinein zu gelangen, sind bis zu 500,00 EUR je Schaden mitversichert.

Punkt 2
Gebäudebeschädigungen, die in Verbindung mit einem Einbruchdiebstahl verursacht werden, werden bis max.
600,00 EUR entschädigt.

Punkt 3
Glasbruch-Versicherung

(DerVersicherungsschutz) erstreckt sich nur auf die Verglasung der Laubentüren und -fenster einschl. überdachtem Freisitz. Die Ersatzleistung beträgt insgesamt max. 300,00 EUR je Schaden

Punkt 3
Glasbruch-Versicherung
Gegen Glasbruchschäden ist die Verglasung der behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten und Frühbeetkästen auf dem Klein­gartengrundstück versichert.
Die Ersatzleistung hierfür beträgt max. 1000,00 EUR je Schadensereignis.

Punkt 7.2
Glasgewächshäuser
und Glasabdeckungen von Frühbeetkästen können mit einem Jahresbeitrag 10,00 EUR je 250,00 EUR Versicherungswert gegen Glasbruchschäden versichert werden.
Punkt 7.2
Glasgewächshäuser
enfällt, da in Punkt 3. automatisch enthalten

Punkt 4
Sturm- und Hagel-Versicherung
Gegen Sturm- und Hagelschäden ist das gartenübliche Inventar in den ge­nehmigten Baulichkeiten auf dem Kleingartengrundstück des Mitglieds bis zu 1.500,00 EUR je Schaden versichert. Eine Unterversicherung wird bei der Schadensregulierung in Abzug gebracht. Entsorgungskosten sind nicht versichert.
Punkt 4
Sturm- und Hagel-Versicherung
Unmittelbare Folgeschäden am kleingartenüblichen Inhalt nach einem Gebäude Sturm-/Hagelschaden werden unter Berücksichtigung einer beste­henden Unterversicherung bis max. 2000,00 EUR entschädigt.
Punkt 5.2
Jahresbeitrag für die Grundversicherung, brutto‚ 16,50 EUR Versicherungssummen je Versicherungsfall:

Feuer..2.000,00 EUR
Einbruch-Diebstahl inkl. Vandalismus..2.000,00 EUR Sturm und Hagel ..1.500,00 EUR Glasbruch..30000 EUR
Punkt 5.2
Jahresbeitrag für die Grundversicherung, brutto, 18,00 EUR Versicherungssummen je Versicherungsfall:

Feuer,Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus,
Sturm und Hagel ..2.000,00 EUR
Glasbruch...1.000,00 EUR
Punkt 6.2
Höherversicherung
bis maximal 6.000,00 EUR möglich
Punkt 6.2
Höherversicherung bis maximal 8.000,00 EUR möglich
Punkt 1.5
Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt die Versicherung.
Der wiederbeschaffte Inhalt der Laube muss neu versichert werden.
Punkt 8.2
Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt die Versicherung.
Der wie­derbeschaffte Inhalt der Laube muss neu versichert werden.

 weiter zur G.B.V. 

 zum Seitenanfang