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Was ist Zeitwert und was ist Neuwert? 

  Der Zeitwert,      ist der derzeitige Wert Ihrer Laube

                         (z.B. Schätzwert bei der Übernahme des Gartens).

 

Der Neuwert,   richtet sich nach den zur Zeit gültigen Baupreisen       und setzt sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammen:

- Die Erstellungskosten der Gartenlaube durch eine Baufirma. **

- Die Kosten für das Fundament.

- Die Entsorgungskosten für Brandschutt.

 

** Auch wenn Sie die Laube selbst bauen, müssen die Erstellungskosten so berechnet werden, als würde es eine Baufirma durchführen!

 

Nur Sie wissen, was für eine Laube Sie haben oder bauen wollen.  

Holz, Ziegel, Ytong oder vielleicht auch aus Lehm, da die Preise für diese Baumaterialien doch sehr unterschiedlich sind.

Aus meiner Sicht ist eine Versicherungssumme unter  € 10.000,00 nicht zeitnah, wenn man die immer höheren Baupreise und Entsorgungskosten rechnet.  

Aber das dürfen Sie ja selbst entscheiden.

Die einzelnen Kosten müssen Sie alle selbst abschätzen oder erfragen. Es gibt leider keine Info`s  von der KVD (Kleingartenversicherung). Denken Sie also daran wenn Sie die Versicherungssumme errechnen, dass Sie nicht zu niedrig abschließen, sonst gibt es bei einem Schaden nur einen Teil ersetzt.

 

Bei allen Schäden (Sturm-, Hagel-, Brand-, Vandalismus) ist unbedingt zu beachten, dass vor Reparatur- und Aufräumarbeiten  

„ FOTOS “ von den beschädigten Sachen erstellt werden müssen, da es sonst Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung gibt.

Nach einem Brandschaden ist besonders zu beachten, dass am Brandobjekt  nichts verändert werden darf bis das örtliche Brandversicherungsamt die Brandstelle besichtigt hat ! ! !

 

Bei der F.E.D. Versicherung finden Sie den Laubeninhaltsrechner,

sowie auch die beiden Merkblätter der KVD-Versicherung vom Bayerischen Landesverband.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,  

- in meinem Garten Nr. 098 (Nähe Maibaum),  

- per e-Mail  

- oder am besten ab ca. 18.00 Uhr unter Tel. 0821/ 66012740

 

Eine schadenfreie Zeit wünscht Ihnen,

Ihr Versicherungsbeauftragte der Kleingartenanlage„Lindauer Strasse“

 

Doreen Zahn

 

 

Achtung!!
Es gehört zu den Obliegenheiten der Versicherten, sich über
den Versicherungsschutz, (Bedingungen laut Merkblättern) selbst zu informieren.Es ist auch von jedem Versicherungsnehmer selbst zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherungssumme den tatsächlichen Neuwert (Wiederbeschaffungswert) abdeckt.

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